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Baugebiet Vörlinsbach-Steiertenhof

Öffentliche Bekanntmachung und Offenlage

Offenlage mit Auslegungsfrist vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

Den Bürgern sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung, Deckblatt zur Überlagerung des angrenzenden Bebauungsplans, dem städtebaulichen Entwurf und dem Entwurf des Umweltberichts, sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, dem Bericht der umwelttechnischen Erkundung, dem geotechnischen Bericht, dem Entwässerungskonzept, sowie der Abwägungstabelle mit den Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 hier veröffentlicht.

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus der Gemeinde Oberried, Sekretariat Bürgermeister, Zimmer 6, Klosterplatz 4, 79254 Oberried während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Frühere Öffentliche Bekanntmachung und freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften vom 07.07.2022
Die Präsentation zur Einwohnerversammlung im Januar 2022 sowie die Veranstaltung selbst finden Sie ebenfalls nachstehend.