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Leichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit

9. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Dreisamtal

Öffentliche Bekanntmachung und Offenlage

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Dreisamtal für die Gemeinde Oberried.

Offenlage mit Auslegungsfrist vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

Die 9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Vörlinsbach-Steiertenhof“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Den Bürgern sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der 9. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und Umweltbericht vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 hier veröffentlicht.

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch
▪ im Rathaus der Gemeinde Oberried, Sekretariat Bürgermeister, Zimmer 6, Klosterplatz 4, 79254 Oberried
▪ im Rathaus der Gemeinde Kirchzarten, Fachbereich 5 – Bauwesen, Talvogteistr. 2a, 79199 Kirchzarten
▪ im Rathaus der Gemeinde Stegen, Bauverwaltung, Zimmer 13, Dorfplatz 1, 79252 Stegen
▪ sowie im Rathaus der Gemeinde Buchenbach, Hauptamt, Zimmer 7, Hauptstr. 20, 79256 Buchenbach
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.